Leerstandsbetreuung
Damit ein ungenutztes Objekt gepflegt bleibt. Reinigung und vereinbarte Sichtkontrollen lassen sich passend zur Situation kombinieren.

Was zu Ihrem Auftrag
gehören kann.
Damit ein ungenutztes Objekt gepflegt bleibt. Reinigung und vereinbarte Sichtkontrollen lassen sich passend zur Situation kombinieren. Maßgeblich ist die Aufgabenliste, die wir mit Ihnen für das konkrete Objekt vereinbaren.
- Gelegentliche Reinigung abstimmen
- Vereinbarte Sichtkontrollen durchführen
- Vorbereitung auf Besichtigungen planen
Diese Angaben helfen
bei der Planung.
Standort, Leerstandsdauer und Zugang werden persönlich besprochen.
- Gewünschte Aufgaben als Liste zusammenstellen
- Zuständigkeiten und Zugänge benennen
- Termin und erwarteten Abschlusszustand festlegen
Wie setzt sich
der Preis zusammen?
Für „Leerstandsbetreuung“ richten wir das Angebot am tatsächlichen Umfang aus. Die folgenden Punkte helfen dabei, den Aufwand zu beschreiben und Zusatzleistungen erkennbar zu machen.
- Anzahl und Art der Aufgaben
- Objektgröße und Zugang
- Turnus und gewünschte Zeitfenster
- Abtransport oder zusätzliche Reinigung
Sie erhalten nach der Abstimmung oder erforderlichen Besichtigung ein individuelles Angebot. Reinigung, Transport, Demontage oder Entsorgung werden bei kombinierten Aufgaben getrennt beschrieben. Zusätzliche Arbeiten werden vor der Ausführung abgestimmt.
Mehr zu Kosten und AblaufGut zu wissen.
Verfahren, Material und Zugänglichkeit werden vor einer Zusage geprüft. Besondere Anforderungen gehören in die erste Beschreibung.
Was ist bei Leerstandsbetreuung enthalten?
Der konkrete Umfang wird vor dem Auftrag festgelegt. Mögliche Positionen sind: Gelegentliche Reinigung abstimmen, Vereinbarte Sichtkontrollen durchführen, Vorbereitung auf Besichtigungen planen. Zusatzleistungen gehören nur dazu, wenn sie vereinbart wurden.
Kann ich Reinigung und Objektpflege kombinieren?
Ja. Die einzelnen Aufgaben werden getrennt beschrieben und zu einem passenden Ablauf zusammengestellt.
Sind Reparaturen und Fachhandwerk enthalten?
Nein. Technische, zulassungspflichtige oder gesondert qualifikationsbedürftige Arbeiten sind nicht pauschal Bestandteil der Objektbetreuung.
Was steht
bei Ihnen an?
Reinigung, Umzug oder wieder Platz schaffen.
Wir stimmen den passenden Umfang mit Ihnen ab.